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Grundlagen
Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Du zahlst einen Teil deines Bruttogehalts direkt in einen Vorsorgevertrag — noch bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Das nennt sich Entgeltumwandlung.
Der große Vorteil: Du sparst heute Steuern und Sozialabgaben auf den eingezahlten Betrag. Der Nachteil: Im Rentenalter wird die Auszahlung voll versteuert und mit Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
💡 Seit 2022 muss dein Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15 % Zuschuss zu deiner Entgeltumwandlung zahlen.
Entscheidungshilfe
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wirklich?
Die bAV lohnt sich vor allem wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 % Zuschuss zahlt und du einen günstigen ETF-basierten Vertrag bekommst. Der Arbeitgeberzuschuss ist der entscheidende Faktor — er ist quasi geschenktes Geld.
✓ bAV lohnt sich eher wenn: hoher AG-Zuschuss (30 %+), günstiger ETF-Tarif, langer Anlagehorizont
✗ bAV lohnt sich weniger wenn: kein oder geringer AG-Zuschuss, teurer Altvertrag, häufige Arbeitgeberwechsel geplant
Ohne Arbeitgeberzuschuss und mit einem kostspieligen Versicherungsvertrag ist ein privater ETF-Sparplan in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Wichtig zu wissen
Was ist Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts zugunsten der bAV. Du zahlst dadurch weniger Steuern und Sozialabgaben — aber auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung.
Das bedeutet: Deine spätere gesetzliche Rente sinkt leicht. Dieser Effekt wird oft vergessen und von Versicherungsvertretern selten erwähnt. Im KapitalPlan-Rechner ist er berücksichtigt.
⚠️ Faustregel: Pro 100 € monatlicher Entgeltumwandlung über 25 Jahre verlierst du später ca. 50–60 € monatliche gesetzliche Rente.
Risiko
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel?
Ein häufig unterschätztes Risiko: Bei einem Jobwechsel muss der neue Arbeitgeber deinen alten bAV-Vertrag nicht übernehmen. Du kannst mit mehreren ruhenden Verträgen enden, die einzeln kaum rentabel sind.
Zwar hast du das Recht deinen Vertrag mitzunehmen (Portabilität), aber der neue Arbeitgeber kann einen anderen Anbieter vorschreiben. Wer häufig den Job wechselt, ist mit einem privaten ETF-Sparplan flexibler.
⚠️ Bei langen Laufzeiten über 20 Jahre solltest du das Arbeitgeberwechsel-Risiko besonders berücksichtigen.
Nachschlagen
Glossar: Die wichtigsten Begriffe zur betrieblichen Altersvorsorge
Effektivkosten
Alle jährlichen Kosten eines bAV-Vertrags zusammengefasst in einem Prozentsatz. Stehen im Produktinformationsblatt — einfach Strg+F → "Effektivkosten". Unter 0,8 % = gut, über 1,5 % = schlecht.
Rentenpunkte
Maßeinheit für die gesetzliche Rente. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell ca. 39 € monatlicher Rente. Durch Entgeltumwandlung zahlst du weniger in die Rentenversicherung ein und sammelst weniger Rentenpunkte.
Teilfreistellung
Bei Aktienfonds-ETFs werden 30 % der Gewinne steuerfrei gestellt — dadurch sinkt die effektive Steuerbelastung beim privaten ETF-Sparplan auf ca. 18,5 % statt 26,375 %.
Nachgelagerte Besteuerung
bAV-Auszahlungen werden erst im Rentenalter voll als Einkommen versteuert — anders als beim privaten ETF-Sparplan wo nur der Gewinnanteil besteuert wird.
Direktversicherung
Der häufigste bAV-Durchführungsweg. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für dich ab. Neben der Direktversicherung gibt es noch Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.
Entgeltumwandlung
Du wandelst einen Teil deines Bruttogehalts in bAV-Beiträge um. Das spart heute Steuern und Sozialabgaben — aber reduziert auch dein Nettoeinkommen und deine gesetzliche Rente.
Transparenz
Was kann der betriebliche Altersvorsorge Rechner nicht berechnen?
Nur für gesetzlich Krankenversicherte — PKV-Versicherte haben andere Kostenstrukturen
Nur Direktversicherung — der häufigste aber nicht einzige bAV-Weg
Konstante Gehälter und Beiträge angenommen — Gehaltserhöhungen nicht berücksichtigt
Zukünftige Gesetzesänderungen (Steuersätze, Freibeträge) nicht vorhersehbar
Rentenpunktminderung als Näherungswert — individuelle Abweichungen möglich
Vorabpauschale beim ETF nicht berücksichtigt — leicht zugunsten ETF