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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen und durch ein Familiensplitting zu ersetzen. Für bereits verheiratete Paare soll Bestandsschutz gelten. Das Ergebnis dieser Reform-Debatte ist noch offen — eine Entscheidung wird bis Sommer 2026 erwartet. Wer noch vom aktuellen Splitting profitieren möchte, sollte die politische Entwicklung verfolgen.
- Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 (Grundtarif / Splittingtarif)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf ESt, Freigrenze 18.130 € (Einzelveranlagung) / 36.260 € (Splitting)
- Vereinfachung: Bruttoeinkommen = zu versteuerndes Einkommen — individuelle Abzüge nicht berücksichtigt
- Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: vereinfacht nicht eingerechnet — im Einzelfall kann das das Ergebnis verändern
- Keine Berücksichtigung von Kapitalerträgen, Vermietung oder anderen Einkunftsarten
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an einen Steuerberater. Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Stand: 2026.