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für euch?

Ehegattensplitting Rechner 2026 — berechne den konkreten Steuervorteil mit euren Zahlen, inkl. aktuellem Reform-Hinweis.

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Beeinflusst Kinderfreibetrag vs. Kindergeld
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Ergebnis
Einzelveranlagung (unverheiratet)
Gesamte Einkommensteuer pro Jahr
Partner 1
Partner 2
+ Soli
+ Kirchensteuer
Zusammenveranlagung (verheiratet)
Gesamte Einkommensteuer pro Jahr
Gemeinsame Steuer
+ Soli
+ Kirchensteuer
= Ersparnis pro Jahr
Splittingvorteil über die Jahre
nach 5 Jahren
nach 10 Jahren
nach 20 Jahren
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⚠️ Wichtig — Aktuelle Reform 2026

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen und durch ein Familiensplitting zu ersetzen. Für bereits verheiratete Paare soll Bestandsschutz gelten. Das Ergebnis dieser Reform-Debatte ist noch offen — eine Entscheidung wird bis Sommer 2026 erwartet. Wer noch vom aktuellen Splitting profitieren möchte, sollte die politische Entwicklung verfolgen.

Annahmen & Vereinfachungen
  • Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 (Grundtarif / Splittingtarif)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf ESt, Freigrenze 18.130 € (Einzelveranlagung) / 36.260 € (Splitting)
  • Vereinfachung: Bruttoeinkommen = zu versteuerndes Einkommen — individuelle Abzüge nicht berücksichtigt
  • Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: vereinfacht nicht eingerechnet — im Einzelfall kann das das Ergebnis verändern
  • Keine Berücksichtigung von Kapitalerträgen, Vermietung oder anderen Einkunftsarten

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an einen Steuerberater. Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Stand: 2026.